Wenn in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Arbeitsunfähigkeitsklausel vorhanden ist, können Sie schon bei längerer Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten.
Wenn in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Arbeitsunfähigkeitsklausel vorhanden ist, können Sie schon bei längerer Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten.