Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?
Die Berechnung der gesetzlichen Rente hängt von sehr vielen verschiedenen Faktoren ab. Daher kann keine allgemeingültige Aussage zur persönlichen Rentenzahlung gegeben werden. Der Staat nutzt eine relativ komplexe Formel, um die Rentenhöhe zu ermitteln. Diese Formel lautet:
Entgeltpunkte X Rentenfaktor X Zugangsfaktor X aktueller Rentenwert
Was sind Entgeltpunkte?
Jeder Arbeitnehmer bekommt pro Jahr, in dem er sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, einen Rentenpunkt, falls er in dem betreffenden Jahr mindestens den Durchschnittsverdienst aller versicherten Arbeitnehmer erzielt hat. Der Durchschnittsverdienst steigt in der Regel jährlich und liegt im Jahr 2021 bei 41.541,00 EUR. Auf diese Weise können jährlich maximal ca. 2 Entgeltpunkte erzielt werden. Liegt das eigene Einkommen unter dem Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer, werden anteilig Rentenpunkte gutgeschrieben.
Was bedeutet der Zugangsfaktor?
Der Zugangsfaktor berücksichtigt, wann ein Arbeitnehmer in Rente geht. Tritt er vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand ein und bezieht die gesetzliche Rente, werden mit dem Zugangsfaktor Abschläge einkalkuliert. Verzichtet ein Arbeitnehmer bei Eintritt in den Ruhestand für eine bestimmte Zeit auf Rentenzahlungen, so erhält er über den Zugangsfaktor Zuschläge.
Wie wirkt sich der Rentenwert aus?
Jeder Entgeltpunkt entspricht einem bestimmten Wert in Euro. Dieser Rentenwert, welcher seit Juli 2020 bei 34,19 Euro liegt, wird jährlich an die wirtschaftliche Lage (zum Beispiel zum Ausgleich der Inflation) angepasst. Zwischen den alten und neuen Bundesländern gibt es zudem Unterschiede hinsichtlich des Wertes der Rentenpunkte.
Wie beeinflusst der Rentenfaktor die Rentenhöhe?
Der Rentenfaktor beeinflusst die Rentenhöhe dadurch, dass er berücksichtigt, um welche Art der Rentenzahlung es sich handelt. Die normale Altersrente wird mit dem Faktor „1,0“ in die Berechnung einbezogen. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird beispielsweise der Faktor „0,5“ verwendet.
Die einzelnen Parameter sind für jeden Menschen individuell. So gibt es zum Beispiel Menschen, die sehr viele Rentenpunkte gesammelt haben und vorzeitig in den Ruhestand gehen wollen. Andere wiederum haben kaum Rentenpunkte erzielt und möchten möglichst lange arbeiten. Zeiten, wie ein Studium, der Wehr- bzw. Zivildienst und die Jahre, in denen Kinder erzogen wurden, werden ebenfalls in der Berechnung berücksichtigt.
Wie wird die gesetzliche Rente besteuert?
Viele Jahre musste die gesetzliche Rente überhaupt nicht versteuert werden. Die Bundesregierung hat sich jedoch dazu entschieden, die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“ für die Renten einzuführen. Wer vor dem Jahr 2005 Rentner wurde, bekommt die Rente in der Regel steuerfrei. Verbraucher, die im Jahr 2005 oder später ihren Ruhestand begonnen haben, sind verpflichtet, die Zahlungen der Rentenversicherungen zu versteuern. Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Menschen, die im Jahr 2005 erstmals Rentenzahlungen erhalten haben, müssen 50 % ihrer Rente versteuern. Die Besteuerung stieg dabei bis zum Jahr 2020 um jeweils 2 % pro Jahr. Ein Arbeitnehmer, der 2020 erstmals Rente bezogen hat, muss somit 80 % der Zahlungen versteuern.
Seit dem Jahr 2020 wird die Besteuerung nur noch um 1 % pro Jahr erhöht. Ab dem Jahr 2040 wird die Rente letztlich voll zu versteuern sein. Damit die Besteuerung für Arbeitnehmer nicht zum Nachteil wird, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Aufwendungen für die eigene Rentenvorsorge steuermindernd berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass eine Person, die beispielsweise 2.400,00 EUR pro Jahr in eine private Altersvorsorge einzahlt, diesen Betrag in der Steuererklärung angeben kann. Das zu versteuernde Einkommen lässt sich auf diese Weise reduzieren und die Steuerbelastung während des Arbeitslebens sinkt.
Außerdem sollten Ruheständler beachten, dass von der monatlichen Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. So sind 7,30 % an die Krankenversicherung und 1,525 % an die Pflegeversicherung abzuführen. Die tatsächlich ausgezahlte Nettorente liegt dadurch deutlich unter den Bruttobeträgen.
Wie hoch ist die durchschnittliche Rente in Deutschland?
Männer erhalten in Deutschland aktuell eine durchschnittliche Rente in Höhe von monatlich 982,00 EUR. Frauen bekommen mit durchschnittlich 557,00 EUR monatlich deutlich weniger Rente. Es handelt sich bei den angegebenen Zahlen zudem um Bruttowerte. Die Rentenzahlungen unterscheiden sich weiterhin zwischen den neuen und alten Bundesländern. Im Osten bezieht ein Großteil der Ruheständler eine Rente von unter 1.000,00 EUR im Monat.
Wie viel Geld sollte für den eigenen Ruhestand zurückgelegt werden?
Mit dem Eintritt in den Ruhestand reduzieren sich in der Regel die laufenden Kosten. So fallen zum Beispiel keine Kosten mehr für den täglichen Weg zur Arbeit und die Berufsbekleidung an. Auf der anderen Seite steht Rentnern jedoch mehr Zeit zur Verfügung, die mit ggfs. teuren Aktivitäten gefüllt wird. Statistiken zeigen, dass viele Rentner ca. 20 % weniger Kosten haben, wenn sie in den Ruhestand gehen. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass die gesetzliche Rente oft deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen liegt.
Es entsteht häufig eine große Rentenlücke, die mit einer privaten Altersvorsorge aufgefangen werden muss. Dafür sollten ungefähr 15 % des eigenen Nettogehalts monatlich zur Seite gelegt werden. Auf finfo24 finden Interessenten zahlreiche Informationen zu den privaten Vorsorgemöglichkeiten. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich kostenlos bzgl. der eigenen Rente beraten zu lassen.
Wo können Verbraucher prüfen, welche Zahlungen sie von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten?
Jeder Verbraucher bekommt ab dem 27. Lebensjahr automatisch jährlich eine Renteninformation per Post. Dieses Schreiben enthält alle Informationen, die der Staat bzgl. der eigenen Rente gespeichert hat. Die Summe der bisherigen Einzahlungen und die voraussichtliche Rentenhöhe sind übersichtlich dargestellt. Außerdem wird eine Prognose zur Rentenhöhe beim Eintritt in den Ruhestand abgegeben. Diese Hochrechnung basiert auf der Annahme, dass die bisherigen Einzahlungen auch in Zukunft auf dem Rentenkonto eingehen.
Verbraucher sollten jedoch darauf achten, dass die Besteuerung der Rente in diesen Berechnungen nicht berücksichtigt wird. Außerdem werden in der Renteninformation lediglich die Daten der staatlichen Rente angegeben. Das bedeutet, dass die Zahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge und die privaten Rentenversicherungsverträge in dem Schreiben nicht aufgeführt sind.
Somit ist es wichtig und unerlässlich, sich bzgl. der eigenen Vorsorge für die Rente beraten zu lassen. Im Rahmen einer individuellen und persönlichen Beratung können alle Vorsorgeverträge und die gesetzliche Rente zusammengeführt werden. Auf diese Weise lässt sich die eigene Vorsorgelücke berechnen.
Die Ermittlung der persönlichen Rentenlücke sollte frühzeitig durchgeführt werden. Informationen dazu finden Interessenten auf www.finfo24.de.