Gesetzliche Änderungen werden derzeit vorbereitet
Allerdings stehen mittlerweile gesetzliche Änderungen im Raum, die zumindest mittelfristig den Markt für private Rentenversicherungen auch für Selbständige und Unternehmer anheizen werden, ihnen aber gleichzeitig auch eine sichere Rente bescheren könnten. So plant das Arbeitsministerium eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige, die 2024 in Kraft treten soll. Die Rahmenbedingungen sehen vor, dass Selbständige und Unternehmer entweder in die gesetzliche Versicherung oder in vergleichbarer Höhe in ein privates Vorsorgeprodukt einzahlen. Wichtigster Unterschied zum sozialversicherungspflichtigen Angestellten: Die Rentenversicherungsbeiträge müssen in voller Höhe selbst getragen werden, so entsprechende Verlautbarungen aus dem Ministerium, die jüngst veröffentlicht wurden. Die Vorsorgeplicht soll dahingehend für alle gelten, die sich neu selbständig machen, allerdings auch für Selbständige und Unternehmer, die bei Inkrafttreten des Gesetzes unter 35 Jahre alt sind, sowie für nebenberuflich selbstständig Tätige. Ausgenommen sind nur Mini-Jobber.
Für viele Selbständige und Unternehmer gilt bald Rentenversicherungspflicht
Wer bereits rentenversichert ist oder ein privates Modell vorweisen kann, braucht sich auf keine Veränderungen einstellen. Unklar ist nur, was mit Verträgen passiert, die die noch zu regelnden Hauptkriterien nicht erfüllen. Da nicht unerheblich viele Selbständige Modelle vereinbart haben, die nicht einmal die Grundsicherung erfüllen, ist es wahrscheinlich, dass diese hier nachbessern müssen. Es steht daher außer Frage, dass sich viele Unternehmer und Selbständige neu oder wieder mit dem Thema gesetzliche Altersvorsorge beschäftigen müssen.
Kosten spielen eine entscheidende Rolle in der Vertragsgestaltung
Eine wichtige Rolle neben der Höhe der Beiträge und der voraussichtlichen Höhe der Rentenbeträge spielen dabei die Kosten. Gerade weil es sich um einen langen Vertrag handelt, ist es erforderlich, einen genauen Blick auf diesen Faktor zu werfen. Welche Kosten fallen bei Verträgen nun an? Welche Probleme ergeben sich auf dem Weg zu einem angenehmen Lebensabend mit beständiger Rente?
Vertriebs- und Abschlusskosten
Als erstes sind es die Vertriebs- bzw. Abschlusskosten des Vertrags. So fällt je nach Vertragsgestaltung zwischen Versicherungsgesellschaft und Makler die Vermittlungsprovision des Vertrages unterschiedlich aus. In jedem Fall muss auch der Makler etwas davon haben, mit dir ausführlich die Vertragsgestaltung besprochen zu haben. In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung dieser Kosten nicht auf einen Schlag. Das wäre zwar möglich, allerdings würde dies dazu führen, dass auf einen Schlag und zu Vertragsbeginn eine hohe Summe fällig werden würde, die viele potenzielle Interessenten direkt abspringen ließe. Deswegen werden die Kosten auf die gesamte Laufzeit des Vertrages gerechnet und auch so dem Kunden in den Berechnungen präsentiert. Mit dem sogenannten Zillmerverfahren werden die Kosten somit verteilt, ohne dass der Kunde sie wirklich bemerkt – zahlen muss er sie hingegen so oder so. Rechtlich gesehen darf die Versicherung derzeit maximal 2,5 Prozent von den Beiträgen berechnen, die nicht für den Versicherungsschutz oder die Verwaltung anfallen. Allerdings haben sich die Bedingungen zuletzt etwas verbessert. Bis 2008 wurden die Kosten gerne direkt nach Vertragsbeginn aus den Beiträgen entnommen, sodass Versicherungen anfangs einige Zeit einen Minuswert aufwiesen. Seit 2008 müssen diese in den ersten fünf Jahren aus den Beitrag Stück für Stück entnommen werden, sodass sich der Wert der Rentenversicherung zwar langsam aufbaut, aber zumindest nicht im Minus beginnt. Das spielt vor allem dann eine Rolle, wenn Verträge vorzeitig gekündigt werden und Kunden nichts zurückerhalten würden. Daher hat der Gesetzgeber hier nachgebessert.
Verwaltungskosten
Darüber hinaus entstehen auch Verwaltungskosten. Diese haben einen recht einfachen Hintergrund: Sie müssen alle Kosten des Versicherers decken, die er über die gesamte Laufzeit hat. Die gesamten Verwaltungskosten bestehen in der Regel aus Kosten auf die jeweils eingezahlten Beiträge auf der einen Seite und auf Kosten auf das bestehende Guthaben zusammen. Bei den Kosten auf die eingezahlten Beiträge sind üblicherweise zwischen 1 und 18 Prozent anzusetzen. Sie werden einmalig auf jeden gezahlten Beitrag berechnet. Die Kosten auf Guthaben hingegen werden jährlich neu von der Versicherungsgesellschaft berechnet und liegen zwischen 0,15 und 0,8 Prozent. Zwar fallen in einigen Tarifen gar keine jährlichen Kosten auf das Guthaben an. Hier ist allerdings wahrscheinlich, dass Kosten an anderer Stelle wiederum höher sind. Darüber hinaus werden noch individuelle Kosten berechnet, die für sogenannten besonderen Aufwand oder bestimmte Garantien fällig werden.
Bedingungen vor Vertragsunterzeichnung prüfen
Bisweilen sind hier auch Betreuungsgebühren für das Versicherungsbüro enthalten. Das bedeutet, dass der Makler pauschal dafür entlohnt wird, für Fragen zur Verfügung zu stehen, wenn sich zum Beispiel Umstände des Versicherungsnehmers ändern. Vor Vertragsunterzeichnung lohnt hier auf jeden Fall ein genauer Blick in die Bedingungen. Änderungen im Nachhinein sind zumeist nicht möglich oder wiederum mit neuen Kosten verbunden, die sich vermeiden lassen.
Externe Kosten bei fondsgebundenem Produkt
Sollten sich die Vertragspartner schließlich einig werden, eine fondsgebundene Rentenversicherung zu wählen, kommen hier noch Kosten für den gewählten Fonds hinzu. Da Ausgabeaufschläge in der Regel komplett entfallen, zahlt der Kunde nur noch die Verwaltungskosten des Fonds. Diese sind natürlich abhängig vom gewählten Fonds und unabhängig von der Versicherungsgesellschaft. Die größten Unterschiede können zum Beispiel zwischen intensiv aktiv gemanagten Fonds und sogenannten Indexfonds anfallen – letztere orientieren sich automatisch an einem Börsenindex wie beispielsweise dem DAX. Hier hat sich die sogenannte „Total Expense Ratio“ (TER) durchgesetzt, die man mit der Gesamtkostenquote übersetzen kann. Die laufenden jährlichen Kosten werden hierbei mit der Gesamthöhe des Guthabens in Fondsform angesetzt. Im passiven Fondsbereich liegen jene bei ca. 0,1-0,5% TER. Bei aktiv gemanagten bei ca. 1,0-2,5% TER.
„Effektivkostenquote“ hält Versprechungen maximaler Transparenz nur bedingt
In diesem Preisgestaltungswirrwarr durchzublicken fällt vielen Menschen schwer. Um hier anzusetzen, gibt es vom Gesetzgeber die Vorschrift eine sogenannte Effektivkostenquote zu berechnen. Ziel ist es, dass sich Rendite und Kosten einer Rentenversicherung „auf einen Blick“ darstellen lassen. In der Theorie klingt dies erst einmal überzeugend. Verbraucherschützer warnen allerdings davor, sich vorschnell auf derartige Quoten zu verlassen. Denn die Versicherungsgesellschaften haben unterschiedliche komplizierte Berechnungsmethoden, die sich überdies eben nicht „effektiv“ – wie eigentlich gewollt – vergleichen lassen. Weil Produktkategorien bei den Rentenversicherungen wie bei vielen Versicherungen unterschiedliche Gestaltungen aufweisen, ist ein Vergleich somit nicht möglich. Alternativ sollte das ebenso vorgeschriebene Produktinformationsblatt einen besseren Ansatz liefern – der wiederum mit deutlich mehr zu vergleichenden Zahlen gespickt ist.
Externe Beratung hilft beim Kostenvergleich
Da eine derartige Versicherung nur dann abgeschlossen werden sollte, wenn man sie bis Auszahlungsbeginn auch besparen kann und ohne schlechtes Gefühl auch will, lohnt es sich entsprechend mehr Zeit in die Vorbereitung zu stecken. Die Kosten spielen neben der zu erwartenden Rendite eine wichtige Rolle, weil sie Gewinne schmälern können. Auch ansonsten zahlensichere Unternehmer und Selbständige können hier schnell an ihre Grenzen stoßen, besonders wenn viele Faktoren zusammenkommen und die Gesetzeslage derzeit wie beschrieben im Wandel ist. Hier darf man ohne schlechtes Gewissen auch weitere externe Hilfen zu Rate ziehen, beispielsweise unabhängige Beratungsstellen wie finfo24. Bedenke, dass hier zwar weitere Zeit investiert werden muss, diese aber sinnvoll genutzt ist, wenn man bei den Kosten langfristig besser aufgestellt ist.