Wie sich die Berechnung der gesetzlichen Rentenversicherung von der Berechnung der Privaten unterscheidet
Die gesetzliche Rentenversicherung, in die Arbeitnehmer zumeist einzahlen, berechnet die eigentliche Rentenauszahlung aus vier Faktoren: Entgeltpunkte, Rentenartfaktor, Zugangsfaktor und Rentenwert. Entgeltpunkte stehen sinnbildlich für die eingezahlten Beiträge in Relation zu allen anderen Versicherten. Wenn nun also genau so viel eingezahlt wurde, dass es genau im Schnitt liegt (aktuell gut 40.000 Euro brutto im Jahr Gehalt), gibt es für das Jahr genau 1,0 Punkte. Bei weniger hohen Beiträgen ist es weniger, bei höheren ist es mehr.
Der Rentenartfaktor bei der Gesetzlichen ist rein von der Art der Rentenzahlung abhängig:
-normale Altersrente, vollständige Erwerbsminderungsrente und Erziehungsrente: Faktor 1,0
-teilweise Erwerbsminderungsrente: Faktor 0,5
-Vollwaisenrente: Faktor 0,2
-Halbwaisenrente: Faktor 0,1
-Witwenrente: Faktor 0,55 oder 0,6
Der Zugangsfaktor berechnet sich aus dem Rentenantrittszeitpunkt: Beim Regeleintritt beträgt er 1, bei früherem oder späteren Renteneintritt ist er niedriger oder höher. Der Rentenwert ist hingegen ein stets angepasster Wert, der in Ostdeutschland und Westdeutschland unterschiedlich hoch ist. Im Osten sind es Anfang 2021 33,19 Euro und im Westen 34,19 Euro. Bis Juli 2024 sollen diese Werte angeglichen sein.
Bei den gesetzlichen Rentensystemen lässt sich die eigene erwartete Rente also vergleichsweise einfach berechnen, wenn die Entgeltpunkte (oft auch als Rentenpunkte bezeichnet) bekannt sind. Alle Faktoren werden miteinander multipliziert. Es handelt sich um Brutto-Renten, von denen noch Sozialabgaben und Steuern abgehen. Die Faktoren sind fest. Bei privaten Versicherungen ist hingegen der Rentenfaktor variabel.
Der Rentenfaktor bei privaten Altersvorsorgeversicherungen
Bei Versicherungspolicen zur Altersvorsorge ist der Rentenfaktor nebst dem eingezahlten Kapital (und gegebenenfalls der Vermehrung desselben) der wichtigste Faktor zur Berechnung der zu erwartenden Auszahlung. Häufig wird hierfür ein Faktor angegeben, der sich auf je 10.000 Euro eingezahltes Kapital bezieht. Der Rentenfaktor ist dabei die wichtigste Stellschraube der Versicherung. Sie ist variabel, was zu ganz anderen Berechnungswegen der Rentenzahlung als bei gesetzlichen Versicherungen führt.
Beispielsweise entspräche ein Faktor von 30 einer Auszahlung von 30 Euro monatlich bei nur 10.000 Euro eingezahlten Beiträgen. Bei 100.000 Euro sind es dann 300 Euro Rentenzahlung und bei 167.000 Euro circa 500 Euro. Aus dem Rentenfaktor der Versicherer (beispielsweise Anbieter von Riester, Rürup oder auf Fonds basierten Rentenversicherungen) lässt sich recht schnell ableiten, ob ein Rentenprodukt attraktiv ist oder nicht.
Der Unterschied zwischen dem aktuellen und dem garantierten Rentenfaktor
Bei (privaten und auch staatlich bezuschussten) Rentenversicherungsmodellen wird mit zwei Rentenfaktoren gearbeitet: Das eine ist der aktuelle und das andere der garantierte. Der aktuelle Rentenfaktor beschreibt schlichtweg den aktuellen Erwartungswert. Er hat beim Abschluss einer Versicherung nur eine begrenzte Aussagekraft und kann durch den Vertrag auch immer wieder angepasst werden.
Der garantierte Rentenfaktor ist hingegen eine Art Untergrenze: Es handelt sich oftmals um das, was der Versicherer zu garantieren bereit ist. Entsprecht liegt dieser Faktor stets unter dem aktuellen Rentenfaktor. Aber auch eine Garantie kann bei entsprechenden Verträgen aufgelöst oder verändert werden. Üblich sind derzeit garantierte Faktoren zwischen 15 und 25. Insgesamt gilt: Je jünger, desto niedriger. Entsprechend sinnvoll ist es, auch auf die mögliche Kapitalvermehrung beim Versicherungsprodukt zu schauen.
Wie sich der aktuelle Rentenfaktor ändert
In Versicherungsprodukten zur Altersvorsorge durch den Kapitalmarkt sind es vor allem Zinsen, Rücklagen und sich ändernde Verwaltungsgebühren, die den aktuellen Rentenfaktor verändern können. Relevant ist bei diesen Produkten ohnehin, dass das eingezahlte Kapital auch vermehrt wird, da so die Bezugsgröße für die Rentenzahlungen steigt. Auch eine sich ändernde Lebenserwartung, die reale Inflation (Inflationsrate und Zinssatz werden verrechnet) sowie Änderungen am Kapitalmarkt fließen in die Berechnung mit ein. Beim Renteneintritt wird deshalb stets ein neuer, aktueller Rentenfaktor berechnet.
Es ist also bei der Auswahl eines privaten Rentenversicherungsproduktes sinnvoll, vor allem den garantierten Rentenfaktor und die mögliche Kapitalvermehrung nach Kosten im Blick zu behalten. Wer sichergehen will, dass der Garantiefaktor auch wirklich so bleibt wie bei Vertragsabschluss, braucht einen Versicherer, der keine eigenständige Treuhänderklausel in den AGB stehen hat und auf die Anwendung des § 163 VWG verzichtet – denn beides macht unter Umständen eine Anpassung des garantierten Rentenfaktor nach unten hin möglich.
Wie hoch sollte der Rentenfaktor sein?
Eine Rente wird vom Rentenantritt an im Idealfall lebenslang, bei einigen Versicherungen aber auch für einen festen Zeitraum, ausgezahlt. Der Rentenfaktor lässt sich dazu nutzen, um auszurechnen, ob das eingezahlte Kapital auch wieder bei der entsprechenden Lebenserwartung zuzüglich möglicher Verzinsungen oder Erträge in Form von Rentenzahlungen zurückfließt.
Ein Rentenfaktor von 25 beispielsweise bedeutet, dass 10.000 Euro binnen 400 Monaten und damit in etwa 33 Jahren wieder zurückgeflossen sind. Da die 10.000 Euro bei den meisten Versicherern allerdings Erträge für die Laufzeit des Vertrages generieren, verkürzt sich die Zeit in der Regel.
Rentenfaktoren lassen sich auch auf das Jahr umrechnen: Rentenfaktor x 12 / 10.000 = Prozentsatz. Liegt dieser über 4, gilt dies als sehr hoch. Bei unter 3 ist die Versicherung eher schlecht. Am Beispiel mit Rentenfaktor 25 ergibt dies: 25 x 12 = 300.
300 / 10.000 = 3,0 Prozent.
Übrigens: Besonders schlechte Rentenfaktoren werden gern in jährlicher Jahresrente pro 10.000 Euro angegeben. Ein Faktor von 20 ließe sich also auch als 240 Euro im Jahr (pro. 10.000 Euro) angeben. So dauert es jedoch (ungeachtet möglicher Kapitalerträge bei fondsgebundenen Versicherungspolicen) knapp 42 Jahre, bis der Versicherte seine eingezahlten Beträge in Form von Rentenzahlungen wieder raus hat.
Ein Versicherer, der einen eher schlechten Prozentsatz in seiner Versicherung vorfindet, sollte sich informieren, ob nicht Alternativen zur Rentenauszahlung bestehen. In der Regel ist dies dann die Auszahlung des Kapitals mit Abschlägen. Bei Riester, Rürup und Basis-Rente geht dies grundsätzlich nicht. Allerdings ist es meist möglich, Beitragszahlungen einzustellen und das Geld anderweitig zu nutzen. Es ist dabei darauf zu achten, dass auch der steuerliche Vorteil (Altersvorsorgeaufwände lassen sich bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerlich geltend machen) verschwindet und der Anspruch auf staatliche Zuschüsse bei staatlich geförderten privaten Rentenversicherungsverträgen für die Zeit erlischt.
Wer sich also Gedanken zur Altersvorsorgeabsicherung macht, sollte auf mehrere Dinge achten:
-ein vergleichsweise hoher, nicht veränderlicher garantierter Rentenfaktor ist bei fondsgebundenen Policen wünschenswert
-Gebühren und mögliche Erwartungen an die Kapitalvermehrung sollten leicht zu verstehen sein
-es sollten Alternativen zur Rentenauszahlung vorhanden sein (Beiträge ruhen lassen, Auszahlung)
Rentenversicherungsanbieter schicken ihren Versicherten in der Regel regelmäßig Informationen zu, die unter anderem einen neuen aktuellen Rentenfaktor beinhalten können. Verändert sich dieser stets zu Ungunsten des Versicherten, sollte auch über Alternativen nachgedacht werden.
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