Private Rentenversicherung für Beamte – ist das überhaupt notwendig?

Altersvorsorge
Lesezeit: 6 min
Zusätzlich schließen viele Angestellte eine private Versicherung ab, um im Rentenalter ausreichend versorgt zu sein. Doch wie sieht das bei Beamten aus? Obwohl Beamten eine Pension zusteht, kann sich eine zusätzliche Investition in eine private Altersvorsorge lohnen und in manchen Fällen sogar einen großen Unterschied in Sachen Lebensstandard machen. Warum das so ist und welche Möglichkeiten Beamten zur Verfügung stehen, erfahren Sie in diesem Blog.

Die Pensionsansprüche eines Beamten

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern oder Selbstständigen ist die Vorsorge im Alter bei Beamten anders geregelt und grundsätzlich genau festgelegt. Die Rente heißt hier Pension und hängt von dem Gehalt in den letzten beiden Jahren vor dem Ruhestand und der Anzahl der Dienstjahre ab. Beamte zahlen nicht in eine Rentenkasse ein, sondern Teile des Gehalts werden vom Staat einbehalten und fließen später in die Pension ein. Mit jedem Dienstjahr erarbeitet sich der Beamte oder die Beamtin einen Anteil von ca. 1,79 Prozent an seiner Altersvorsorge, wobei der Maximalwert bei 71,75 Prozent liegt. Dieser Anteil am Bruttogehalt der letzten beiden Dienstjahre bildet dann die Pension. Durchschnittlich erhält ein Beamter ca. 2600 Euro an Pensionsbezügen. Im Vergleich zu Angestellten, die ihre Rente aus gesetzlichen und betrieblichen Kassen beziehen, ist das fast das Doppelte.

Von dieser Regelung sind grundsätzlich auch Berufssoldaten der Bundeswehr betroffen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Soldat oder die Soldatin auch bis zum Erreichen des Pensionsalters Dienst bei der Bundeswehr verrichtet. Ist das nicht der Fall, fällt der Pensionsanspruch weg und der Soldat erhält gesetzliche Rente.

 

Können Beamte eine private Altersvorsorge schaffen?

Obwohl Beamte im Rentenalter grundsätzlich finanziell besser gestellt sind als der Durchschnitt der Arbeitnehmer, kann eine zusätzliche private Vorsorge auch hier sinnvoll sein. Natürlich möchte man auch nach Beendigung seiner aktiven Laufbahn seinen Lebensstandard halten. Hierbei machen sich mindestens ca. 30 Prozent weniger Geld pro Monat deutlich bemerkbar. Gerade wer noch Kredite abbezahlen muss oder andere Verpflichtungen hat, kann schnell in finanzielle Nöte geraten. Zudem erhalten Personen, die erst spät ins Beamtentum eingestiegen sind, einen entsprechend geringeren Anteil ihres letzten Gehalts als Pension. Und auch wer in Teilzeit gearbeitet hat, wird den Gehaltsunterschied deutlich spüren.

Im Gegensatz zu Angestellten haben Beamte nicht die Möglichkeit, Bezüge aus einer Betriebsrente zu erhalten. Dennoch ist es möglich, zusätzlich zur Pension von eine staatlichen Förderung zu profitieren. Hierzu muss jedoch eine private Rentenversicherung abgeschlossen werden.

 

Die Vorteile einer privaten Rentenversicherung

Die Vorteile einer privaten Rentenversicherung auch für Beamte liegen auf der Hand bzw. machen sich auf dem Konto bemerkbar. Durch eine zusätzliche Versicherung besteht die Möglichkeit, die monatlichen Einkünfte etwa auf dem Level der letzten Dienstjahre zu halten. So ist es auch kein Problem, Kredite weiter zu zahlen oder andere Investitionen zu tätigen. Zudem ist man auch für den Fall des Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis abgesichert – egal ob dies freiwillig oder unfreiwillig geschieht. In diesem Fall hat man nämlich keinen Anspruch mehr auf eine Pension. Da es mehrere Möglichkeiten gibt, mit denen der Staat auch private Rentenversicherungen fördert, kann sich eine solche Absicherung in vielen Fällen lohnen.

 

Die Pensionsansprüche fallen weg – und jetzt?

Es ist der Worst Case für jeden Beamten: Wer unfreiwillig aus dem Staatsdienst ausscheidet, verliert in der Regel auch sämtliche Ansprüche auf eine Pension. Und auch wer freiwillig seinen Job kündigt, erhält kein Ruhegehalt vom Staat. In diesem Fall erhält man jedoch eine gesetzliche Rente, die deutlich geringer ausfällt. Wer also als Beamter ein Jobangebot mit besserem Gehalt annimmt, muss sich darüber im Klaren sein, dass er dies eventuell im Alter mit einer geringeren Rente „bezahlt“. Und auch bei Bundeswehrsoldaten gilt eine besondere Regelung. Diese erhalten nur eine Pension, wenn sie auch bis zum Eintritt des Pensionsalters in der Landesverteidigung aktiv sind.

Um sich gegen solche Konstellationen abzusichern, ist eine zusätzliche private Rentenversicherung ideal. Denn auch wenn ein Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis nicht der Regelfall ist, sollte man sich dagegen absichern. Hier gibt es neben einer privaten Rente auch noch andere Optionen, die zum Beispiel eine Dienstunfähigkeit absichern.

 

Welche Möglichkeiten gibt es?

Um sich zusätzlich zu seiner Pension privat abzusichern, gibt es verschiedene Optionen: Die flexible Privatvorsorge bietet eine Möglichkeit, um finanziell für das Alter vorzusorgen, indem man sein Kapital durch regelmäßige monatliche Zahlungen aufbaut. Dem Beamten werden damit garantierte Leistungen im Alter geboten, die sich aus den eingezahlten Beiträgen, einem garantierten Zinssatz, sowie den erwirtschafteten Überschüssen des jeweiligen Versicherungsunternehmens zusammensetzen. Die Flexible Privatvorsorge zahlt im Rentenalter eine lebenslange Rente aus, gewährleistet aber auch zu einem vertraglich verankerten Zeitpunkt eine gewünschte Auszahlung des gesamten Guthabens oder eines Teilbetrages. Diese Möglichkeiten werden zusätzlich damit ergänzt, den Vertrag übertragen, beliebig vererben oder als Sicherheit hinterlegen zu können. Bei der Flexiblen Privatvorsorge erfolgt vergleichweise zu den anderen Altersvorsorge-Varianten während der Einzahlphase keine staatliche Förderung der Beiträge. Dafür werden die Auszahlungen in der Rentenphase allerdings steuerlich begünstigt.

Eine weitere Möglichkeit, sein Ruhegehalt auszubessern, bietet die Riester Rente. Bei diesem Modell zahlt man in einen Vertrag ein, der durch staatliche Zahlungen zusätzlich aufgestockt wird. Zudem erhält man bei diesem Modell steuerliche Vorteile. Beamte müssen hier jedoch im Vergleich zu Nutzern der gesetzlichen oder betrieblichen Vorsorge mehrere Besonderheiten beachten. So ist die Riester Rente für Beamte nur in Kombination mit einer privaten Rentenversicherung möglich. Eine weitere Voraussetzung ist die Freistellung von der Versicherungspflicht. Wer Kinder hat, erhält eine zusätzliche Förderung vom Staat.

Die Rürup Rente lohnt sich vor allem für Beamte in höheren Gehaltsstufen. Hier profitiert man neben einer späteren monatlichen Auszahlung im Rentenalter vor allem durch Steuervorteile. Ab dem Jahr 2025 können diese Beiträge sogar zu 100 % steuerlich abgesetzt werden. Diese Form der Vorsorge, auch Basisrente genannt, wurde insbesondere für Selbstständige und Freiberufler geschaffen. Sie kann jedoch auch durch Beamte genutzt werden. Diese haben so die Möglichkeit, die Pension im Alter aufzustocken und gleichzeitig Steuern zu sparen.

Den Lebensstandard auch im Rentenalter halten

Wer als Beamter also auch im Pensionsalter seinen Lebensstandard auf gleichem Niveau halten möchte oder noch Kredite oder Unterhalt zu zahlen hat, ist mit einer zusätzlichen Versicherung fürs Alter gut beraten. Staatsbedienstete erhalten zwar eine Pension, die im Vergleich zu normalen Angestellten durchschnittlich höher ist. Jedoch machen sich mindestens ca. 30 Prozent weniger Gehalt trotzdem deutlich bemerkbar. Zusätzlich sichert man sich mit einer privaten Rentenversicherung gegen das Erlöschen der Pensionsansprüche ab. Wer erst spät ins Beamtentum einsteigt, hat zudem gar nicht mehr die Möglichkeit, sich eine entsprechend hohe Pension zu erarbeiten. Auch in diesen Fällen lohnen sich verschiedene Modelle, die im Alter ein zusätzliches Einkommen schaffen. Die flexible Privatvorsorge eignet sich dabei für alle, die Wert auf eine ergänzende chancenreiche und vor allem flexible Altersvorsorge legen. Die Riester Rente bietet staatliche Zuschüsse, während die Rürup Rente vor allem durch Steuervorteile während der Anzahlphase überzeugt. Letztere eignet sich daher vor allem für Beamte in höheren Gehaltsklassen. Welchen Betrag man dabei für das Alter spart, hängt neben dem verfügbaren Geld während der Arbeitsphase natürlich auch von den eigenen Ansprüchen und Verpflichtungen ab.

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Fragen, die dieser Artikel beantwortet

Der Durchschnitt von Pensionen beläuft sich auf etwa 2.600 Euro. Damit liegt er mehr als doppelt so hoch wie eine Durchschnittliche Rente.

Im besten Fall erhalten Beamte 30% weniger Pension als ihr vorangegangenen Dienstbezüge. 30% weniger Einkommen bedeutet eine erhebliche Einschränkung des Lebensstandards. In vielen Fällen ist die Lücke noch größer. Das nicht nur normale Angestellte knappe Ruhestandsbezüge haben, hat auch der Staat längst erkannt und ermöglicht auch Beamten Zugang zu geförderter privater Altersvorsorge wie z.B. Riester- und Rüruprenten (bzw. Basisrenten). Aber auch gerade nicht geförderte Lösungen mit einer hohen Flexibilität sind für Beamte interessant.

Als Maßstab für die Pension gilt das Gehalt der letzten zwei Jahren vor dem Ruhestand. Pro geleistetem Dienstjahr werden jeder/jedem Beamtin/Beamten gemäß § 5 BeamtVG 1,79375 Prozentpunkten angerechnet. Je mehr Dienstjahre der Beamte hat, desto größer ist die zu erwartende Pension. Der maximal Wert liegt hier bei 71,75 Prozent des letzten Bruttogehaltes.

Beamte zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sondern der Dienstherr verpflichtet sich zur Versorgung auch im Alter. Nebeneffekt: Es ist zunächst günstiger für den Staat! Wenn Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würden, hätte der Dienstherr „Arbeitgeberbeiträge“ zu tragen. Die Pensionen stellt wirtschaftlich betrachtet ledigliche einbehaltene und nicht förmlich ausbezahlten Gehaltsbestandsteile dar. Also werden auch bei der Bemessung der Besoldung eines Beamten schon spätere Pensionsansprüche bedacht.

Mit dem Renteneintritt fallen einige Kosten weg, die man als Berufstätiger noch hatte. Deshalb geht man davon aus, dass ungefähr 70–80 % des letzten Einkommens zum Leben benötigt werden. Ein genau Berechnung hängt natürlich immer von individuellen Bedürfnissen ab. Eine simple Faustformel besagt aber, dass sie etwa zehn bis 15 Prozent des Nettogehalts monatlich für Ihre private Altersvorsorge sparen sollten.

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